Mittlerer Vollzugsdienst:

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug betreuen und beaufsichtigen – in Zusammenarbeit mit anderen Diensten – die Gefangenen während der gesamten Haft. Hierzu gehört neben Sicherheitsaufgaben die Organisation des täglichen Zusammenlebens.

Durch die Einbindung in das Entscheidungssystem der Anstalt tragen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Vollzugsdienstes im Justizvollzug auch für die gesamte Vollzugsgestaltung der Gefangenen Mitverantwortung. Sie erfüllen damit wesentliche Aufgaben des Strafvollzugs.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind Ansprechpartner für die Gefangenen und prägen die Atmosphäre der Anstalt. Fähigkeit zum Umgang mit Menschen – das ist die Grundvoraussetzung für den Beruf „hinter Gittern“. Die Justizvollzugsbediensteten müssen Vorbild, Gesprächspartner und Bezugsperson der Gefangenen sein, positiv auf sie einwirken können und ihr Verantwortungsbewusstsein fördern.

 

Werkdienst:

Den Gefangenen Fähigkeiten für eine Erwerbstätigkeit zu vermitteln, diese zu erhalten oder zu fördern, ist Aufgabe der Mitarbeiter/innen des Werkdienstes.
In zahlreichen Arbeitsbetrieben wie verschiedenen Montagebetrieben, einer Schreinerei, einer Schlosserei, einer Textilveredelung oder einer Druckerei leiten die Mitarbeiter/innen des Werkdienstes Gefangene bei ihrer Arbeit an und sorgen für eine zuverlässige und qualitativ hochwertige Erfüllung der Aufträge von Industrie, Handwerk und Privat.
Themen wie Ausbildung, Qualitätsmanagement, Betriebswirtschaft und Betriebsführung sowie Arbeitsschutz ergänzen das anspruchsvolle Profil der Industrie- und Handwerksmeister, Techniker und Arbeitstherapeuten im Werkdienst.

 

Krankenrevier:

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit einer Ausbildung  zum Krankenpfleger oder zur Krankenpflegerin und auch zum Notfallsanitäter bzw. Notfallsanitäterin oder zum Rettungsassistenten bzw. zur Rettungsassistentin können im vollzuglichen Gesundheitswesen eingesetzt werden.